Entsorgung Altbatterien
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Dieser Hinweis richtet sich an Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und nicht weiterverkaufen.
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet,
Altbatterien fachgerecht zurückzugeben. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle
oder im Handel vor Ort abgeben.
Wir sind als Vertreiber ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet – allerdings nur für Batterien, die
wir als Neubatterien im Sortiment geführt haben. Sie können diese Altbatterien entweder
ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder kostenfrei an unserem Versandlager abgeben:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es weist darauf hin,
dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören.
Bei Batterien mit mehr als 0,0005 % Quecksilber (Hg), 0,002 % Cadmium (Cd) oder 0,004 % Blei (Pb)
steht unter dem Mülltonnen-Symbol die jeweilige chemische Abkürzung.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (Starter-, Beleuchtungs- oder Zündbatterien) ist ein Pfand in
Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn der Endnutzer keine Altbatterie zurückgibt. Der Endnutzer erhält
einen Pfandgutschein und kann die Altbatterie dann beim Verkäufer abgeben.
Ein Versand der Altbatterie ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Alternativ kann
die Altbatterie bei einer öffentlichen Rücknahmestelle abgegeben werden. Wird das Pfand nicht
zurückerstattet, muss der Rücknahmestelle auf Verlangen eine schriftliche oder elektronische
Bestätigung ausgestellt werden. Der Gutschein darf nicht älter als zwei Wochen sein.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Saarbrückerstraße 171
66292 Riegelsberg
2. Bedeutung der Batteriesymbole
3. Besondere Vorschriften für Fahrzeugbatterien