Fahrrad-Leasing – BusinessBike macht sie mobil | we cycle


BusinessBike

Mit we cycle & BusinessBike zum Dienstrad.

we cycle – Ihr Fahrradleasing-Spezialist im Saarland. Mit zwei Filialen und einem 24/7 Onlineshop
bieten wir flexible Lösungen für Dienstrad-Leasing. Entdecken Sie die Vorteile von
BusinessBike und sparen Sie bis zu 40 % im Vergleich zum Kauf. Ihr Wunschrad war nie
einfacher zu erreichen.

So funktioniert BusinessBike Fahrradleasing:

Fahrradleasing mit BusinessBike ist einfach und mit we cycle wird es supereinfach! Wir erklären dir kurz und knapp, wie du Schritt für
Schritt zu deinem Leasingfahrradkommst.




BusinessBike Fahrradleasing komplett ONLINE:

Mit unserem Onlineservice, kannst du dein Leasingfahrrad ganz bequem von zu Hause bei uns im Shop bestellen.




 

we cycle ist der Spezialist für Fahrradleasing im Saarland:

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Wenn du noch mehr Informationen zum Thema Fahrradleasing
mit BusinessBike
möchtest, dann besuche uns gerne in einer
unserer Filialen oder schreib uns eine Mail.


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Fragen und Antworten

Was ist BusinessBike?

BusinessBike macht es Ihnen einfach: Sie registrieren sich in 5 Minuten auf unserem Onlineportal. Danach können Sie zum Händler Ihres Vertrauens gehen und losradeln – vollkaskoversichert und mit Mobilitätsgarantie bei Mobilitätsverlust infolge einer Panne, eines Unfalls oder bei Diebstahl des BusinessBikes

Kann jeder Arbeitgeber BusinessBike anbieten?

Grundsätzlich ja. Allerdings schließen viele Tarifverträge die Einführung von BusinessBike auf Basis der Entgeltumwandlung aktuell noch aus. Dennoch gibt es auch für tarifgebundene Unternehmen oder Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Möglichkeiten BusinessBike einzuführen. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend und transparent.

Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?

Für Arbeitgeber ist BusinessBike kostenneutral umsetzbar.

Welche Fahrräder sind bei BusinessBike möglich?

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad – jedes Rad kann ein BusinessBike sein!

Da jede Bestellung einen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, gilt ein Mindestwert von 749 € inkl. MwSt. bei BusinessBike.
Bitte beachten Sie: Dem Arbeitgeber steht es bei BusinessBike frei, die Auswahl einzuschränken, zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.

Wenn ich die Leasingrate mal 36 nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

Das ist richtig – aber der falsche Maßstab.

Entscheidend für das BusinessBike ist die tatsächliche Nettobelastung. Diese hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab. In der Regel spare ich als BusinessBiker zwischen 20 % und 40 % gegenüber einem Direktkauf.

 

Fragen und Antworten

Gibt es eine Mindeststückzahl beim Arbeitnehmer-Leasing?

Das Arbeitnehmer-Leasing funktioniert schon ab einem Fahrrad pro Unternehmen.

Welche Kosten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat keine direkten Kosten. Lediglich die Gehaltsabrechnung wird durch die Personalabteilung neu angepasst.

Darf sich der Arbeitgeber beteiligen?

Ja. Der Arbeitgeber kann sich mit einem monatlichen Zuschuss in Form einer Gehaltserhöhung beteiligen.

Wer wird Leasingnehmer?

Leasingnehmer wird der Arbeitgeber. Durch einen Überlassungsvertrag überträgt der Arbeitgeber die Rechte und Pflichten auf den Arbeitnehmer.

Wofür ein Überlassungsvertrag?

Der Überlassungsvertrag legt die Rahmenbedingungen für den Erwerb und die private Nutzung des Fahrrads zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber fest, sowie die monatliche Gehaltsumwandlung und die Abwicklung bei Laufzeitende oder vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Wie hoch ist die monatliche Gehaltsumwandlung?

Die Höhe der monatlichen Gehaltsumwandlung richtet sich nach dem Verkaufspreis und der daraus resultierenden Leasingrate inklusive dem Rundumschutz. Für die Dauer von 36 Monaten wird der Arbeitgeber Leasingnehmer. Die Unterhaltskosten, die dem Arbeitgeber für das Fahrrad entstehen, werden vom Arbeitnehmer durch die monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt an den Arbeitgeber bezahlt.

Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden?

Ja, durch die 0.5%-Regelung darf das Fahrrad sowohl betrieblich als auch privat in der Freizeit genutzt werden.

Muss mit dem Fahrrad jeden Tag zur Arbeit gefahren werden?

Nein! Wie oft, ob und bei welchem Wetter zur Arbeit gefahren wird, darf jeder selbst entscheiden.

Warum ist es günstiger als ein Barkauf?

Durch die Gehaltsumwandlung spart sich der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohn- und Sozialversicherungsabgaben ein, sowie die Mehrwertsteuer, sollte der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Lohnt sich eine Gehaltsumwandlung?

Ja. Selbst wenn der Arbeitgeber keinen monatlichen Beitrag zum Dienstrad leistet, kann der Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung eine deutliche Ersparnis gegenüber einem Barkauf erhalten.

Muss der Arbeitsweg versteuert werden?

Nur bei S-Pedelecs (E-Bike mit Tretunterstützung bis 45 km/h) ist der einfache Arbeitsweg mit 0,03% des Listenpreises (UVP) pro Kilometer zu versteuern. Bei allen anderen Fahrrädern muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden.

Was geschieht am Ende des Leasingzeitraums?

Am Ende der Laufzeit beabsichtigt die REGONOVA GmbH ein Angebot zur Übernahme zu 10% des Bruttokaufpreises (inkl. Zubehör) zu unterbreiten. Leider können wir aus steuerlichen Gründen keine verbindliche Zusage dafür abgeben.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad nach 36 Monaten nicht erwerben möchte?

Sollte der Arbeitnehmer das ggf. unterbreitete Kaufangebot nicht annehmen, gibt er das Fahrrad an uns bzw. dem Fachhändler zurück.

Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet?

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen hat der Arbeitnehmer die Verpflichtung das Fahrrad zu übernehmen.