Fahrrad-Leasing – JobRad macht sie mobil | we cycle




Der Weg zu deinem Wunschrad mit we cycle und JobRad

Du findest dein Wunschrad z.B. in unserem Ladenlokal oder im Online-Shop. Egal, ob Mountainbike, E-Bike oder Rennrad – die Wahl liegt bei dir. Wir beraten dich gerne zu deinem Wunschrad sowie zur Abwicklung über JobRad. Durch die erweiterte 0,5%-Regelung, das sogenannte Dienstwagenprivileg, wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität unterstützt. Deinen Sparvorteil kannst du mit dem JobRad Vorteilrechner berechnen, den du untenstehend finden kannst.

So funktioniert JobRad Fahrradleasing:

Dein Arbeitgeber bietet JobRad an? Mit uns als Top Fahrradhändler an deiner Seite kommst du schnell und unkompliziert zu deinem
neuen Traumrad! Wir erklären dir Schritt für Schritt wie das geht.




JobRad Fahrradleasing komplett ONLINE:

Mit unserem Onlineservice, kannst du dein Leasingfahrrad ganz bequem von zu Hause bei uns im Shop bestellen.




 

Aktuelles aus dem Saarland:

Als führender Fahrradhändler und Spezialist für Fahrradleasing im Saarland, stehen wir von we cycle bereit, um alle Beamt:innen und
Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst auf eine spannende Reise in die Welt der Mobilität abzuholen. Mit unseren zwei Filialen im
Saarland und einem rund um die Uhr geöffneten Onlineshop sind wir immer für euch da, um eure Fahrradträume wahr werden zu
lassen.

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Wenn du noch mehr Informationen zum Thema Fahrradleasing mit JobRad möchtest, dann besuche uns gerne in einer unserer Filialen oder schreib uns eine Mail.


info@wecycle.de


Ersparnis berechnen:



Fragen und Antworten

Was ist JobRad?

JobRad ist das Dienstfahrradkonzept der LeaseRad GmbH, Freiburg. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing — nur mit Fahrrädern und Pedelecs statt Autos. Mitarbeiter beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.

Was ist der Unterschied zwischen JobRad und JobRad für Selbstständige?

JobRad hieß früher „JobRad für Arbeitnehmer“. Es ermöglicht Mitarbeitern, über den Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zu beziehen.
JobRad für Selbstständige ermöglicht Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden das Leasing von Rädern, Pedelecs und E-Bikes.

Kann jeder Arbeitgeber JobRad anbieten?

Grundsätzlich ja. Allerdings schließen viele Tarifverträge die Einführung von JobRad auf Basis der Entgeltumwandlung aktuell noch aus. Dennoch gibt es auch für tarifgebundene Unternehmen oder Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Möglichkeiten JobRad einzuführen. Hierzu beraten wir Sie gerne umfassend und transparent. Per Telefon unter 0761 205515-88 oder schreiben Sie uns an vertrieb@jobrad.org.

Welche Kosten kommen auf Arbeitgeber zu?

Für Arbeitgeber ist JobRad kostenneutral umsetzbar. Mit dem meinJobRad-Portal wird ihr Verwaltungsaufwand minimiert. Die von uns empfohlene Übernahme der Versicherungsprämie durch den Arbeitgeber wird durch die Einsparung bei den Arbeitgeber-Sozialabgaben in der Regel mehr als kompensiert.

Welche Fahrräder sind bei JobRad möglich?

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad – jedes Rad kann ein JobRad sein!

Da jede Bestellung einen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, gilt ein Mindestwert von 749 € inkl. MwSt. bei JobRad. Über JobRad für Selbstständige kann man Räder ab einem Verkaufspreis von 1.499 € inkl. MwSt. leasen.

Bitte beachten Sie: Dem Arbeitgeber steht es bei JobRad frei, die Auswahl einzuschränken, zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.

Darf man das JobRad auch privat nutzen?

Ja! Ihr JobRad dürfen Sie sowohl betrieblich wie privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z.B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

Warum ist Leasing über JobRad günstiger als der Direktkauf?

Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen durch die 0,5 %-Regel.

Bei JobRad ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein JobRad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst wie den Arbeitgeber.
Allerdings wird der so genannte geldwerte Vorteil für das Dienstfahrzeug (1 % der unverbindlichen Preisempfehlung) wieder zum zu versteuernden Gehalt hinzugefügt. Dennoch spart der Mitarbeiter mit JobRad im Vergleich zum Direktkauf in der Regel zwischen
20 % und 40 %. Durch das geringere zu versteuernde Einkommen sinken in den meisten Fällen auch die Sozialversicherungsbeiträge und damit auch entsprechende Leistungen um einen geringen Anteil, z. B. in der Altersrente. Unser Vorteilsrechner zeigt die Auswirkungen auf Steuern und Sozialbeiträge individuell detailliert auf, die exakte Auswirkung z. B. auf die Altersrente ist leider nicht im Voraus berechenbar.

Wenn ich die Leasingrate mal 36 nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

Das ist richtig – aber der falsche Maßstab.

Entscheidend für den JobRadler ist die tatsächliche Nettobelastung. Diese hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab. In der Regel spare ich als JobRadler zwischen 20 % und 40 % gegenüber einem Direktkauf.

Ihre persönliche Ersparnis können Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilrechners berechnen.
Dazu kommt: Gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss, fahre ich als JobRadler sogar noch deutlich günstiger.

Ist auch mehr als ein JobRad je Mitarbeiter möglich?

Ja! Grundsätzlich sind mehrere JobRäder steuerlich möglich, ebenso wie mehrere Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann, wenn er es wünscht, die Zahl der JobRäder pro Mitarbeiter begrenzen.

Kann man ein Fahrrad oder E-Bike auch individuell zusammenstellen?

Natürlich. Ihr JobRad-Fachhandelspartner stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Händler eine einheitliche Rechnung über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann kann können wir das JobRad korrekt abrechnen.

Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad in Frage?

Im Prinzip ja. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das JobRad – immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Es ist möglich, dass Fachhändler ermäßigte Räder als JobRäder ausschließen, da sie uns im Gegenzug für die Teilnahme am JobRad-Programm einen Rabatt einräumen. Hiervon wird die für Arbeitgeber und Mitarbeiter kostenlose Beratung und Abwicklung des Programms durch JobRad finanziert.

Was kann als Zubehör mit aufgenommen werden?

Damit Zubehör mitaufgenommen werden kann, muss es „leasingfähig“ sein. Das bedeutet: Das Zubehör muss fest verbaubar sein. Das kann zum Beispiel ein Gepäckträger oder ein Fahrradcomputer sein, Klickpedale oder ein Markenschloss und bei Pedelecs ein Ersatzakku.

Nicht „leasingfähig“ sind Bekleidung, Fahrradanhänger, Helme, Navigationsgeräte und Taschen und Ähnliches.

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet der Mitarbeiter, einen Teil seines vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Leasingrate, sondern pauschal nach der sogenannten 1 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht. Diese Gehaltsumwandlung ist im Pkw-Bereich seit vielen Jahren üblich, bei Fahrrädern erst, seit es JobRad gibt.

Was ist die 0,5 %-Regel?

Mit „0,5 %-Regel“ wird oft die Anwendung des § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG umschrieben. Der Arbeitgeber stellt einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung. Dieser spart sich damit den Kauf eines eigenen Autos, muss aber den geldwerten Vorteil, der ihm durch die Bereitstellung des Dienstwagens entsteht, mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuern.

Bei JobRad geschieht dasselbe mit dem Dienstfahrrad – oder Dienst-Pedelec oder Dienst-E-Bike, geregelt durch den Erlass der Finanzminister der Länder vom November 2012.

Welche Laufzeiten und Restwerte sind bei JobRad möglich?

Die Leasing-Laufzeit bei JobRad beträgt grundsätzlich 36 Monate, der kalkulierte Restwert immer 10 % des Kaufpreises.

Was passiert, wenn ein JobRadler das Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit verlässt?

Die Leasinglaufzeit bei JobRad beträgt immer 36 Monate.
Kündigt ein JobRadler sein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Leasingzeitraums, endet damit die Überlassung des JobRads. Er ist in diesem Fall verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags ergibt. Dies geschieht typischerweise durch Privatkauf des Rades zum Ablösepreis, d.h. der ausstehenden Leasingraten und des kalkulierten Restwerts. Sollte der JobRadler das Rad nicht behalten wollen, kann er auch lediglich die ausstehenden Raten begleichen.
Endet das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die der JobRadler nicht zu vertreten hat – zum Beispiel, wenn ihm gekündigt wird –, ist er verpflichtet, das JobRad an den Arbeitgeber zu übergeben. Auf Wunsch machen wir dem JobRadler natürlich gerne ein Übernahmeangebot für das JobRad.

Warum benötigt man eine Versicherung?

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss ein JobRad gegen Diebstahl und Totalschaden versichert sein. Hausratversicherungen decken im Allgemeinen das Eigentum des Versicherten ab, aber nicht so genannte überlassene Gegenstände (darunter fallen Leasingobjekte wie ein JobRad). Deshalb bieten wir unsere JobRad-Vollkaskoversicherung an, die passgenau auf die Bedürfnisse von JobRadlern zugeschnitten ist.

Ein Sonderfall sind E-Bikes und S-Pedelecs mit Nummernschild. Rechtlich gelten sie als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: E-Bikes und S-Pedelecs müssen haftpflichtversichert sein. Leider kann JobRad Ihnen für diesen Fall keine passende Versicherung anbieten. Wir empfehlen JobRadlern deshalb, selbst die notwendige Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist von verschiedenen Anbietern erhältlich.

Wie schließe ich die JobRad-Vollkaskoversicherung ab?

Der Arbeitgeber legt bei Abschluss des Leasing-Rahmenvertrags die Versicherungsmodalitäten für die JobRadler in seinem Unternehmen fest. In der Regel entscheidet er sich für die JobRad-Vollkaskoversicherung.
Sollte das nicht der Fall sein, kann man die JobRad-Vollkaskoversicherung auch noch nachträglich abschließen. Wenn Sie das wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Welche Schadensfälle sind über die JobRad-Vollkaskoversicherung abgedeckt?

Der Schutz der JobRad-Vollkaskoversicherung gilt bei (Teil-) Diebstahl, Vandalismus und Raub in Deutschland, der Europäischen Union und in der Schweiz. Versichert sind außerdem unter anderem Schäden durch:

  • (Einbruch-) Diebstahl
  • Konstruktionsfehler
  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz Dritter

Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schaden 40 € (47,60 € inkl. MwSt.), Bagatellschäden unter 75 € (89,25 inkl. MwSt.) werden nicht ersetzt. Die komplette Leistungsübersicht und Vertragsbedingungen finden Sie unter www.jobrad.org/servicepaket.

Ich habe einen Schadensfall. Was tue ich jetzt?

Einen Diebstahl oder eine Beschädigung durch Dritte zeigen Sie bitte unverzüglich der Polizei an. Darüber hinaus sollten Sie den Schaden zeitnah dem Arbeitgeber und der Versicherungsabwicklung der Leasinggesellschaft melden.
Die Kontaktdaten sind:

  • Tel: 09721 4747-314
  • Fax: 09721 4747-190
  • E-Mail: jobrad-versicherungsschaden@mercator-leasing.de

Das Schadensanzeigeformular können Sie auf der Startseite Ihres meinJobRad-Portals herunterladen.
Für die Meldung benötigen Sie die Vertragsnummer. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen. Wenn möglich, fügen Sie bitte ein Foto des Schadens und einen Kostenvoranschlag des Fachhändlers an.
Bitte beachten Sie: Ihr JobRad ist über die JobRad-Vollkaskoversicherung rund um die Uhr versichert. Es muss jedoch mit einem Markenschloss im Wert von mindestens 40 € (47,60 € inkl. MwSt.) an einen festen Gegenstand angeschlossen sein, damit der Diebstahlschutz greift.