AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Preise und Zahlungsbedingungen
  • 3. Liefer- und Versandbedingungen bei Versendungskauf
  • 4. Eigentumsvorbehalt
  • 5. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  • 6. Haftung
  • 7. Einlösung von Aktionsgutscheinen
  • 8. Einlösung von Geschenkgutscheinen
  • 9. Anwendbares Recht
  • 10. Gerichtsstand

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der we cycle Zweirad GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Ladengeschäft bzw. in seinen Verkaufsräumlichkeiten ausgestellten und/oder beworbenen Waren bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für Verträge über den Kauf von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Ladengeschäft des Verkäufers mitgeteilt.

3) Liefer- und Versandbedingungen bei Versendungskauf

Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Kunden die verkaufte Ware an eine vom Kunden angegebene Lieferanschrift, so gilt für die Lieferung der Ware Folgendes:

3.1 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

3.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

4) Eigentumsvorbehalt

4.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

4.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

4.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

5) Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

5.1 Für Unternehmer

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
  • hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

5.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer.

5.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

  • für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie
  • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

5.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

5.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

5.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

6) Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

6.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

6.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7) Einlösung von Aktionsgutscheinen

7.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur im Ladengeschäft des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

7.2 Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.

7.3 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

7.4 Aktionsgutscheine können nur vor der Abrechnung eines Einkaufs an der Kasse im Ladengeschäft des Verkäufers eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf ist nicht möglich.

7.5 Pro Einkauf kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

7.6 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

7.7 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung des Einkaufs nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

7.8 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

7.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

8) Einlösung von Geschenkgutscheinen

8.1 Gutscheine, die über das Ladengeschäft des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur im Ladengeschäft des Verkäufers eingelöst werden.

8.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.

8.3 Geschenkgutscheine können nur vor der Abrechnung eines Einkaufs an der Kasse im Ladengeschäft des Verkäufers eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einem bereits abgeschlossenen Einkauf ist nicht möglich.

8.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.

8.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

8.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

8.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

8.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Ladengeschäft des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

9) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.